FAQ

Hier finden Sie unsere Finanzpublikationen sowie Informationen zu unseren Genussscheinen, unseren Geschäftsberichten und unseren Kapitalmarktveranstaltungen.

Investor Relations - FAQ

 

Wo finde ich meine Kunden-Nummer, die ich beim Zeichnungsschein angeben muss?

Die Kunden-Nummer entspricht der IK-Nummer der Apotheke.

 

Was sind Genussscheine?

Genussscheine sind Kapitalinstrumente, bei denen der Inhaber wie ein Aktionär abhängig vom Jahresüberschuss Ausschüttungen erhält. Anders als eine Aktie haben die Genussscheine der NOVENTI-Group eine begrenzte Laufzeit, an deren Ende den Zeichnern der Buchwert des Kapitals zurückgezahlt wird.

 

Gibt es schriftliche Unterlagen zum Download?

Ja, es gibt ein umfassendes Unterlagenpaket zum Download. Alle Einzelheiten finden Sie unter: https://www.noventi.de/noventi-group/investoren

 

Habe ich als Genussschein-Inhaber Stimmrechte gegenüber dem Emittenten?

Nein, es bestehen keine Stimm-, Teilnahme- oder sonstige Mitwirkungsrechte. Es bestehen neben dem Recht der Einsicht in den Jahresabschluss der NOVENTI Health SE schuldrechtliche Ansprüche gegenüber der NOVENTI Health SE als Emittentin.

 

Erzeugt die Einbeziehung von "branchennahen institutionellen Investoren" eine Fremdbestimmung?

Nein, es bestehen unabhängig von den verschiedenen Serien keine Stimm-, Teilnahme- oder sonstige Mitwirkungsrechte. Das war uns als NOVENTI-Group sehr wichtig.

 

Was ist das Ziel der Ausgabe von Genussscheinen bei der NOVENTI-Group?

Zum einen schaffen wir durch die Ausgabe der Genussscheine erstmalig eine interessante Möglichkeit für die Mitglieder des FSA e. V. sich nennenswert direkt am Erfolg der NOVENTI-Group zu beteiligen. Mit der Ausgabe weiterer Genussscheine können zudem Mitarbeitende und Management der NOVENTI-Group und branchennahe institutionelle Investoren beteiligt werden.

Des Weiteren stellen wir weitere Weichen für die Zukunft: Mit der Ausgabe von Genussscheinen mit einem Volumen von insgesamt bis zu 80 Mio. EUR soll die starke Marktposition der NOVENTI-Group als Dienstleister für den Gesundheitsmarkt nachhaltig ausgebaut werden. Mit dieser zusätzlichen Finanzierungsform wird eine neue Partizipationsmöglichkeit geschaffen und parallel wird die Wachstums- und Transformationsstrategie unterstützt.

 

Wann werden die Genussscheine ausgegeben?

Seit 17.02.2022 können die Mitglieder des FSA e. V. als Erste in der Serie 1 Genussscheine zeichnen. Weitere Serien werden sich an branchennahe institutionelle Investoren, Kundinnen und Kunden, sowie die Mitarbeitenden und das Management der NOVENTI-Group richten.

Das bedeutet, dass im ersten Schritt nur FSA-Mitglieder Genussscheine zeichnen können. Sie bekommen somit als Erste die Möglichkeit, direkt am Erfolg der NOVENTI-Group zu profitieren. Die Zeichnungsfrist der ersten Serie hat am 17.02.2022 begonnen und endet am 11.03.2022

Eine Zeichnung von Genussscheinen ist immer nur in der jeweiligen Serie in der definierten Zeichnungsfrist möglich. Es gibt keine spätere „Nachzeichnung“.

 

Wie ist das Timing der Ausgabe von Genussscheinen? Wann wird entschieden, dass eine weitere Zeichnungsserie beginnt?

Die erste Serie, die sich an die Mitglieder des FSA e. V. richtet, ist am 17.02.2022 gestartet und endet am 11.03.2022. Die Folgeserien und die entsprechenden Details wurden noch nicht beschlossen. Wir planen aber in Summe mindestens drei Serien.

 

Warum werden die Genussscheine in der bestimmten Reihenfolge ausgegeben?

Im ersten Schritt geben wir unseren Eigentümern, den FSA-Mitgliedern, die einzigartige Möglichkeit, Genussscheine als Erste zu zeichnen. Damit können wir auch sicherstellen, dass jedes FSA-Mitglied mindestens 10.000 EUR garantiert zeichnen kann. Dies ist mit einer der Gründe, warum es für Apothekerinnen und Apotheker sehr interessant ist Mitglied im FSA e. V. zu sein.

Mehrere Serien machen Sinn, um verschiedenen Berechtigten die Option einer Zeichnung einzuräumen. Wir werten es sehr positiv, dass die NOVENTI-Group im Rahmen der folgenden Serien die Möglichkeit hat auch weiteren Kundinnen und Kunden, sowie Mitarbeitende am Erfolg zu beteiligen. Im weiteren Verlauf ist vorgesehen, branchennahe institutionellen Anleger sowie Kunden und Mitarbeitende der NOVENTI-Group anzusprechen.

 

Ist die Ausgabe von Genussscheinen ein üblicher Weg der Kapitalgewinnung von Unternehmen? Was sind die Vor- und Nachteile?

Die Ausgabe von Genussscheinen ist für Unternehmen wie die NOVENTI-Group ein sinnvolles und gebräuchliches Finanzierungsinstrument. Insbesondere, wenn man die damit verbundenen Ziele der Erfolgsbeteiligung und die Sicherung der Alleinaktionärsfunktion des FSA e. V. berücksichtigt. Der FSA e. V. bleibt trotz der Ausgabe von Genussscheinen alleiniger Aktionär der NOVENTI-Group.

Als Besitzer von Genussscheinen erhält man bei positivem Geschäftsverlauf regelmäßige Ausschüttungen. In diesem Fall bei Vorliegen eines Bilanzgewinns eine Mindestverzinsung und bei sehr guter Entwicklung noch die Option auf Zusatzverzinsung.

Nachteilig kann sein, dass man auch an potenziellen Verlusten durch Herabsetzung des Buchwerts der Genussscheine beteiligt wird. Das aber nur, wenn der Bilanzgewinn aufgebraucht wäre. Allerdings ergibt sich in profitablen Jahren dann wieder die Verpflichtung zur Wiederauffüllung des Buchwerts der Genussscheine. Dies auch mit einem Nachlauf von drei Jahren nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Demnach ist die NOVENTI-Group auch drei Jahre lang nach Vertragsende verpflichtet, mit Gewinnen, die Herabsetzung des Buchwerts der Genussschein aufzufüllen. Die Auffüllung des Buchwertes geht auch dem Bilanzgewinn vor. Bedeutet, dass erst der Buchwert aufgefüllt werden muss, bevor der Bilanzgewinn aufgebaut werden kann.

 

Was sind die besonderen Konditionen für die Mitglieder des FSA e. V.?

Den Mitgliedern des FSA e. V. wird eine Priorität in der Emissionsfolge zugesprochen, sprich sie haben als Mitglieder des Aktionärs als Erstes die Möglichkeit, sich aktiv am Erfolg der NOVENTI-Group zu beteiligen. Wenn wir das geplante Volumen der Serie 1 der Genussscheine erreicht haben, gibt es im ersten Schritt keine Möglichkeit mehr für die Mitglieder des FSA e. V.  Genussscheine in dieser Konstellation mit einer garantierten Zuteilung von 10.000 EUR zu zeichnen. Das Angebot in der aktuellen Form ist dann de facto nicht mehr verfügbar und damit beschränkt. Die Folgeserien werden sich an eine deutlich größere Zahl Zeichnungsberechtigter (rd. Faktor 10) wenden, was die Höhe der Zeichnungsoption voraussichtlich herabsetzen wird.

Dadurch, dass wir im ersten Schritt unseren Eigentümern, den FSA-Mitgliedern, die einzigartige Möglichkeit geben, Genussscheine als Erste zu zeichnen, können wir auch sicherstellen, dass jedes FSA-Mitglied mindestens 10.000 EUR garantiert zeichnen kann. Bei entsprechend hoher Einzelzeichnung kann dieser Anteil auch deutlich höher ausfallen. Die Einzelzeichnung an sich wird nicht beschränkt. Das hängt am Ende vom Zeichnungswunsch aller zeichnungsberechtigten FSA-Mitglieder ab. Wir beschränken die Höhe grundsätzlich nicht, sagen aber eine Mindestzuteilung von 10.000 EUR zu, wenn alle Berechtigten zeichnen.

Eine längere Gewährung dieses Vorteils der Erfolgsbeteiligung ist ebenfalls eine besondere Bedingung. Auf Wunsch des FSA e. V. wurde die Dauer der Investition auf 10 Jahre festgelegt.

 

Warum wurde für Serie 1 eine Laufzeit von 10 Jahren gewählt?

Genussscheine als Hybridkapital-Instrumente müssen eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren haben. Für die NOVENTI Genussscheine wollten wir aber auch eine langfristige Möglichkeit der Beteiligung schaffen. Daher haben wir uns in Abstimmung mit dem Vorstand des FSA e. V. für eine Laufzeit von zehn Jahren entschieden.

 

Bekomme ich nach 10 Jahren automatisch mein Geld ausgezahlt?

Ja, die endfällige Rückzahlung des Buchwerts der Genussscheine wird nach Ablauf der 10 Jahre an die Zeichner ausgezahlt.

 

Sehe ich das richtig, dass das gezeichnete Geld für 10 Jahre fest angelegt ist?

Genussscheine müssen als Hybridkapital-Instrumente eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren haben. Zusätzlich wollten wir für Sie auch eine langfristige Möglichkeit der Beteiligung schaffen. Daher haben wir uns in Abstimmung mit dem Vorstand des FSA e. V. für eine Laufzeit von zehn Jahren entschieden.

Jedoch besteht die Möglichkeit, dass die Zeichner die von ihm gezeichneten Genussscheine an Mitglieder des FSA e. V. veräußern oder übertragen kann. Für Investoren, die in finanziellen Schwierigkeiten sind und deshalb ihre Genussscheine veräußern wollen, stellen wir ein limitiertes Ankaufskontingent zur Verfügung.

 

Sind Genussscheine übertragbar? Wie funktioniert die Übertragung?

Mit der Zeichnung verpflichtet sich jeder Zeichner, die von ihm gezeichneten Genussscheine ausschließlich an Mitglieder des FSA e. V. zu veräußern oder zu übertragen. Für Investoren, die in finanziellen Schwierigkeiten sind und deshalb ihre Genussscheine veräußern wollen, stellen wir ein limitiertes Ankaufskontingent zur Verfügung.

Damit sollte auch der Besonderheit Sorge getragen werden, dass FSA-Mitglieder den privilegierten Zugang zu den Genussscheinen erhalten.

 

Warum wurde das Volumen von Serie 1 auf 40 Mio. EUR festgelegt?

Das Gesamtvolumen von bis zu 80 Mio. EUR wurde aufgrund geschäftspolitischer Erwägungen festgelegt. Die Mitglieder des FSA e. V. sollten die Chance haben, prioritär mindestens zur Hälfte davon profitieren zu können.

Die Beteiligungsmöglichkeit soll durch mehrere Serien auf verschiedene Investorenkreise erweitert werden. Dennoch war uns sehr wichtig, die erste Serie nur an FSA Mitglieder zu emittieren und den Betrag so zu wählen, dass jeder mindestens 10.000 EUR zeichnen kann. Die Einzelzeichnung an sich wird nicht beschränkt. Das hängt am Ende vom Zeichnungswunsch aller zeichnungsberechtigten FSA-Mitglieder ab. Wir beschränken die Höhe grundsätzlich nicht, sagen aber eine Mindestzuteilung von 10.000 EUR zu, wenn alle Berechtigten zeichnen. Demnach gibt es die Möglichkeit mehr zu zeichnen. Falls nicht alle Berechtigten von der Option Gebrauch machen den garantierten Wert zu zeichnen, kann man durch eine höhere Einzelzeichnung die Chance auf eine pro ratarisch höhere Zuteilung vergrößern.

 

Wie viele Genussscheine kann ich als FSA-Mitglied maximal erwerben?

Es gibt keine grundsätzliche Beschränkung der Wunschzeichnung. Jedes FSA-Mitglied kann im Grunde so viel zeichnen, wie es will. Die Mindestanlage beträgt 1.000 EUR pro Genussschein.

Wir garantieren über die Höhe der Serie 1 und die Zahl der FSA-Mitglieder, dass jeder der will, mindestens 10.000 EUR zeichnen kann. Bei entsprechend hoher Einzelzeichnung kann dieser Anteil auch höher ausfallen. Das hängt am Ende vom Zeichnungswunsch aller zeichnungsberechtigten FSA-Mitglieder ab. Je höher die persönliche Einzelzeichnung ist, desto höher ist die Chance eine höhere Zuteilung zu bekommen, wenn nicht alle die Mindestzusage von 10.000 EUR gezeichnet haben. Somit beschränken wir die Höhe grundsätzlich nicht und sagen eine Mindestzuteilung von 10.000 EUR zu.

 

Was passiert bei einer Überzeichnung?

Wir garantieren die Erfüllung bis zu einem Zeichnungsbetrag von 10.000 EUR. Falls das Zeichnungsvolumen in Summe den Maximalbetrag von 40 Mio. EUR übersteigen, werden wir die Zeichnungen, die nicht durch die 10.000 EUR-Garantie abgedeckt im Wesentlichen pro ratarisch bedienen.

Dies bedeutet, dass es dann im Verhältnis des Zeichnungswunsches verteilt wird. Wenn eine höhere Zeichnung gewünscht ist, besteht eine größere Chance, die höhere Zuteilung zu erhalten, wenn entsprechend höher gezeichnet wurde.

 

Gibt es die Möglichkeit noch mehr zu zeichnen, nachdem bereits ein Angebot abgegeben wurde?

Schicken Sie uns eine E-Mail  mit einem neuen Zeichnungsschein. Am besten vermerken Sie darauf, dass der alte Zeichnungsschein (inkl. Datum) ungültig ist.

 

Wie ist der Stand des Genussschein-Depots einsehbar? Wie kann die Entwicklung nachverfolgt werden?

Genussscheine sind Wertpapiere mit entsprechenden Nummern (WKN, ISIN). Als solche sind sie in dem Depot, dass auf dem Zeichnungsschein angegeben wurde, auch gebucht und sichtbar. Die Zinsen werden ebenfalls über die depotführende Bank ausgeschüttet.

 

Wie sieht die jährliche Verzinsung aus? Welche Rendite sind zu erwarten?

Solange kein Bilanzverlust der NOVENTI Health SE vorliegt, gibt es eine Mindestverzinsung (Basisausschüttungssatz) von 4,0 % p. a., die rückwirkend für den Verzinsungszeitraum (01.01. -31.12.) zum 31.07. eines Folgejahres ausgeschüttet werden soll (Ausnahme: 2022 wird anteilig ab Verbuchung im Depot gezahlt).

Bei einem Jahresüberschuss der NOVENTI Health SE von über 15 Mio. EUR ist eine Verzinsung von 5,0 % und bei einem Jahresüberschuss von über 20 Mio. EUR eine Verzinsung von 6,0 % festgelegt.

 

Wie hoch waren die Bilanzgewinne der letzten Jahre?

Die Jahresberichte 2019 und 2020 finden Sie ebenfalls im Konvolut unter folgendem Link: https://www.noventi.de/noventi-group/investoren

Der Jahresbericht 2021 befindet sich derzeit in der Erstellung durch den Wirtschaftsprüfer.

 

Wann erfolgt die Zinszahlung?

Nach der Feststellung des Jahresabschlusses der NOVENTI Health SE durch die Hauptversammlung kann die Erreichung der Gewinnschwellen (und ggf. auch eine Verlustbeteiligung) präzisiert werden. Grundsätzlich erfolgt dies Ende Juli des jeweiligen Folgejahres. Erstmals 2023.

 

Besteht für das angelegte Kapital ein Risiko?

Wie für jedes andere Wirtschaftsunternehmen besteht auch für die NOVENTI Health SE und deren Töchterunternehmen gewisse marktübliche, politische und/oder fiskalpolitische Risiken (bspw. in Form des Markt- und Preiswettbewerbs, des regulatorischen und/oder technischen Umfeldes, nur um einige zu nennen), die zu einem Bilanzverlust führen können. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Basisprospekt. Dort sind alle Risiken aufgeführt.

 

Wie hoch ist die Beteiligung bei einem Verlust? Wie gesichert ist die Rückzahlung des investierten Betrages?

Die emittierten Genussscheine haben neben der Gewinnbeteiligung eine Verlustbeteiligung. Verluste werden in folgenden, gewinnbringenden Geschäftsjahren jedoch wieder aufgefüllt und kompensiert. Es gibt auch eine Nachlauffrist von drei Jahren nach Ablauf der Laufzeit von 10 Jahren. Demnach müssen auch innerhalb der drei Jahre nach Ende der Laufzeit die Genussscheine aufgefüllt werden. Hier geht die Auffüllung des Genussscheines dem Auffüllen des Bilanzverlustes vor.

Für den Fall, dass die NOVENTI Health SE während der Laufzeit Gewinne macht, ist die volle Rückzahlung gesichert. Falls in einzelnen Jahren Verluste entstehen sollten und diese bis auf die Genussscheine durchschlagen, können diese durch Gewinne in den Folgejahren wieder kompensiert werden. Im Falle des Verlusts wirkt der Bilanzgewinn als Puffer, der zunächst die Verluste absorbiert. Dennoch gibt es – analog einer Aktie – das Restrisiko des Teil- und Vollverlusts.

Weitere Details können Sie dem von der BaFin gebilligte Basisprospekt einschließlich der endgültigen Bedingungen und Zusammenfassung für die Serie 1 entnehmen. Er ist auf unserer Website (https://www.noventi.de/noventi-group/investoren) abrufbar.

 

Kann es zu einem Totalverlust kommen?

Ein Totalverlust ist theoretisch möglich. Dass aber nur in dem höchst unwahrscheinlichen Fall, dass erstens der Bilanzgewinn aufgebraucht ist und es dann zu einem kumulierten Jahresverlust von 80 Mio. EUR kommt. Weitere Details können Sie dem von der BaFin gebilligte Basisprospekt einschließlich der endgültigen Bedingungen und Zusammenfassung für die Serie 1 entnehmen. Er ist auf unserer Website (https://www.noventi.de/noventi-group/investoren) abrufbar.

 

Wie werden die Genussschein-Zinsen versteuert?

Ein entsprechender Steuerbeleg wird von der Depotbank erstellt. Für weitergehende Fragen zur steuerlichen Behandlung der Genussscheine wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Steuerberater.

 

Wie setzen sich die jährlich anfallenden Kosten zusammen?

Für Sie als Zeichner eines Genussscheines entstehen außer den Gebühren Ihrer depotführenden Bank keine Kosten.

 

Besteht die theoretische Möglichkeit, dass Kapital nachgelegt werden muss?

Nein, als Inhaber von Genussscheinen besteht keine Nachschusspflicht.

 

OHG als Mitglied des FSA e. V. – können beide Inhaber der OHG Genussscheine erwerben?

Laut Satzung des FSA e. V. kann lediglich eine Person der OHG Mitglied werden. Demnach kann auch nur dieses Mitglied Genussscheine der NOVENTI-Group zeichnen.

 

Hat die Zeichnung von NOVENTI Genussscheine Einfluss auf meine Mitgliedschaft im FSA e. V.? Wer ist in diesem Fall Ansprechpartner?

Nein, die Zeichnung hat keine Auswirkungen auf Ihre Mitgliedschaft. Mit der ersten Serie der Genussscheine wird lediglich den Mitgliedern des FSA e . V. als privilegierter Adressatenkreis als erstes die Möglichkeit gegeben diese Genussscheine zu zeichnen. Ob und wie viele Genussscheine Sie zeichnen, wirkt sich nicht auf die Mitgliedschaft aus. Sollten Sie Fragen hinsichtlich Ihrer Mitgliedschaft haben, gehen Sie gerne auf den FSA e. V. zu.

 

Ist mit Adresse beim Zeichnungsschein die Wohnadresse oder die Apothekenanschrift gemeint?

Mit Adresse ist die Apothekenanschrift gemeint. Zeichnungsscheine, in denen die Privatadresse hinterlegt ist, werden ebenfalls berücksichtigt.

 

Muss der Zeichnungsschein komplett gefaxt werden oder reichen die Seiten mit der Unterschrift?

Grundsätzlich reicht es aus, wenn unser Team die Seiten mit allen relevanten Daten und Unterschriften erhält. Das vollständige Dokument ist jedoch einfacher zu handhaben.

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